PRESSEMITTEILUNG 20/2020

Kempten, den 15.06.20

B12 - Erweiterung auf 4 Fahrstreifen Planungsabschnitt 6 Untergermaringen-Buchloe - Einleitung der Planfeststellung

Die Regierung von Schwaben leitet das Planfeststellungsverfahren ein. Die zugehörigen Antragsunterlagen (Planfeststellungsunterlagen) werden vom 16.06.2020 bis einschließlich 15.07.2020 in den betroffenen Gemeinden ausgelegt.

Der Ausbau der Bundesstraße 12 zwischen Kempten und Buchloe ist mit einer Gesamtlänge von rund 51km im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingeordnet.

Zur verfahrenstechnischen Umsetzung dieses Projekts wurden insgesamt sechs Planungsabschnitte gebildet.

Für den circa 10,2 km langen Planungsabschnitt zwischen Untergermaringen (Gemeinde Germaringen) und der Autobahnanschlussstelle Jengen/Kaufbeuren an der A 96 führt die Regierung von Schwaben nun auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Kempten das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren durch.

Das Planfeststellungsverfahren stellt das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für Straßenbauvorhaben dar. Erst mit Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungs­beschlusses darf mit dem Bau begonnen werden.

Dazu hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen von

Dienstag, den 16. Juni 2020, bis einschließlich Mittwoch, den 15. Juli 2020,

in Marktoberdorf und Germaringen sowie den Verwaltungsgemeinschaften Buchloe, Pfaffenhausen, Westendorf und Unterthingau zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden. Die Einsichtnahme ist wegen der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen ausschließlich nach vorheriger Anmeldung bei den jeweiligen Verwaltungsgemeinschaften möglich (Adressen und Kontakte sowie weitere Infos unter: www.derallgäuschnellweg.de in der Rubrik „Aktuelles/Termine“).

Ab dem 16. Juni 2020 besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“ einzusehen.

Jeder, der von dem Vorhaben berührt sein kann, hat die Möglichkeit noch bis einschließlich 17. August 2020 Zeit, bei der Gemeinde oder bei der Regierung Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden in einem Erörterungstermin behandelt. Dieser wird gesondert bekannt gegeben.