Justizvollzugsanstalt Kempten


Neubau JVA Kempten
Baujahr: 1999 - 2003
Kosten: 49.500.000 Euro
Planung und Bau von Justizvollzugsanstalten zählen zu den schwierigsten Bauaufgaben: Auf engstem Raum müssen die unterschiedlichsten vollzuglichen Einrichtungen, wie Unterkünfte, Küche und Wäscherei, Arbeitsbetriebe, Freizeit und Sport, Gesundheitsfürsorge, Verwaltung mit Aus- und Fortbildungs-, sowie kulturellen Einrichtungen zu einer funktionsfähigen und wirtschaftlich zu betreibenden Einheit mit kurzen Wegen verknüpft werden.
Von entscheidender Bedeutung ist dabei von der Entwicklung des Gesamtkonzeptes bis zur Detailausbildung die konsequente Beachtung der Sicherheitserfordernisse, die einerseits zur Verhinderung von Entweichungen, andererseits zum Schutz der Bediensteten vor Übergriffen unabdingbar sind.
Über die bloße Erfüllung von Funktionen hinaus und trotz aller notwendigen Beschränkungen muss die architektonische Gestaltung die Ziele des Vollzugs unterstützen, indem sie den Gefangenen hilft, ein den allgemeinen Lebensverhältnissen möglichst angeglichenes Leben zu führen. Genau so wichtig ist es jedoch, gut gestaltete und zweckentsprechend ausgestattete Arbeitsplätze für das Vollzugspersonal zu schaffen.
Mit dem im Realisierungswettbewerb von 1995 prämierten Entwurf ist es den Architekten Karl und Probst, München, gelungen, für das Bauprogramm ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, das den Gesichtspunkten von Funktionalität Wirtschaftlichkeit, Gestaltung und Sicherheit gleichermaßen Rechnung trägt. Unter der Projektleitung des Staatlichen Bauamtes, das auch die gesamte Fachplanung erbrachte, wurde das Konzept in intensiver Zusammenarbeit aller Beteiligten unter laufender Abstimmung mit den Ministerien und nicht zuletzt in engem Kontakt zu der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Justizvollzugsbauten weiterentwickelt und trotz der notwendig gewordenen Erweiterung um 84 Haftplätze ohne Abstriche realisiert. Der Neubau ersetzt die in der Altstadt gelegene alte Justizvollzugsanstalt. Durch die Auflösung der nicht mehr zeitgemäßen und nicht erweiterbaren Anlage wird ein störendes Element beseitigt und das Gelände für eine neue Nutzung freigemacht.


